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Tooltipp: WLAN-Key vergessen?

Man kennt es: Das WLAN des Arbeitgebers, das Private, das von der Freundin, Bekannten, ´nem Kumpel… überall hat man sich schon mal eingeloggt. Doch wie waren gleich nochmal die Passwörter? Fragen ist ja peinlich…
Eine einfache Lösung:
„WirelessKeyView“ von nirsoft

Das kleine Tool liest die Keys von gespeicherten WLAN Profilen unter XP, Vista und 7 aus.

Download: [HIER]

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Creative X-Fi Soundblaster Surround 5.1 – Ein Test

Ich bin schon seit langem auf der Suche nach einer neuen Soundkarte für mein Notebook. Wichtig für mich sind dabei immer folgende Faktoren:

  • Klarer, bass- und volumenreicher Sound
  • Surround Sound
  • Erweiterte Konfigurationsmöglichkeiten
  • Zukunftssicherheit

Ich habe mich also in Markt begeben, der damit wirbt, dass man „doch nicht blöd“ ist, wenn man ihn besucht. Dort durchsuchte ich in Ruhe das Regal mit den Soundkarten. Gleich am Anfang viel mir ganz besonders eine auf: Die Creative X-Fi Soundblaster Surround 5.1 . Und auch ihr Preis viel auf; „nur“ 69 € sollte sie kosten. Da ich von Creative bisher noch nichts schlechtes gehört hatte und auch mein MP3-Player von dieser Firma stammte, gab ich mir einen Ruck und kaufte sie.

Anschlüsse / Technische Daten:

  • Stereo Line-Ausgang mit Goldkontakten
  • Surround- / Center- / Subwoofer-Ausgang auf Klinkenbasis
  • Headphones-Ausgang, der alle Bisherigen bei Einstecken deaktiviert
  • Optisch-Digitaler Audio-Ausgang (SPIDF)
  • Mic- / Line-Eingang
  • Remote-Input für mitgelieferte Fernbedienung
  • 24 bit-Soundarchitektur bei 96KHz
  • EAX 4.0
  • X-Fi CMSS-3D für 3D-Klang bei Stereo-Kopfhörern
  • Open-AL

Lieferumfang:

  • Creative X-Fi Soundblaster Surround 5.1 Soundkarte (Schwarz)
  • Chinch-Klinke-Adapter mit Galdkontakten
  • IR-Fernbedienung
  • USB-Kabel
  • Treiber- / Software-CD

Das Wichtigste: Der Sound — Wie klingt’s?

Hier überraschte mich die Soundkarte im positivem Sinne. Ich nutze als DJ die Software Virtual DJ 6 Pro. Hier kann man direkt an seinem Soundsetup arbeiten, wenn die Soundkarte nicht das leistet, was man will. ABER: Ich musste nicht nachregeln, es kling alles SUPER!

  • Bassreicher, aber ausgewogener Sound
  • Bässe voluminös, aber nicht überdimensioniert (Großes Lab an Creative)
  • Höhen klar und nicht verzerrt
  • Mitten gut wahrzunehmen, perfekt hervorgehoben
  • Super Stimmwiedergabe

Fazit:

An meiner 5.1 Surroundanlage zu Hause sowie an der PA-Anlage im Keller punktet dieCreative X-Fi Soundblaster Surround 5.1 Soundkarte mit Saftigem Sound und perfekter Abstimmung. Auch das Preis/Leistung-Verhältnis stimmt.

Die hochwertige Verarbeitung in Kombination mit dem Design-Gehäuse wirken einfach nur toll. Der Lautstärkeregler an der Soundkarte ist gut verarbeitet und nicht rutschig.

Im Gesamten eine hervorragende Soundkarte zum perfekten Preis.

PT

Der Grafikkartentod: nVidia Treiber 196.75

Eigentlich ist man von nVidia gute Grafiklösungen und super Treiber gewöhnt, aber was der Grafik-Riese und jetzt bietet, ist reinster Nonsens. Das neueste Update auf die Grafikkartentreiberversion 196.75 bringt enorme Probleme für Gamer mit sich; Zwar ist die Grafikleistung etwas gesteigert, aber die Temperatur geht dafür ins unermessliche.

Mehrere Gamer berichteten auf Foren des Publishers „Blizzard“ von Fehlfunktionen bei dem Spie World of Warcraft, wobei man schnell merkte, dass diese Probleme gehäuft mit der Treiberversion 196.75 auftraten. Ein Blick ins Gehäuse offenbarte das Grauen: Die Grafikkarten überhitzen gnadenlos, oder zerstörten sich selbst durch diese Überhitzung.

nVidia hat den Treiber 196.75 daraufhin zurückgezogen und bittet darum, den letzten WHQL zertifizierten Treiber mit der Version 196.21 einzusetzen.

Treiber Download:

Vista / Win 7: [32bit], [64bit]

XP / 2000: [32bit], [64bit]

Website nVidia: [HIER]

Was Google uns alles klaut….

…ist tatsächlich mehr als man sich vorstellen kann. Aber erst mal Kommando zurück: Wie fing alles an?

Quelle: http://webthreads.de/article-data/uploads/2009/05/larrypagesergeybrin.jpg

Irgendwann im grauen herbst ’98 hatten 2 picklige Jungs eine Idee: Sie wollten das Internet vereinfachen. Die 2 waren Larry Page und Sergey Brin. Sie sind die Gründerväter von Google, und Google Inc. .

Heute ist google einer der größten Konzerne der Welt und bietet viel Freiheit mit Freeware im Netz. Apps wie google docs oder google maps haben die Welt wirklich vereinfacht. ABER: Wie immer hat alles gute auch eine Schattenseite und zu dieser gehört, was in diesem Fall ist, dass der gottgleiche Konzern von ALLEN Nutzern beinahe ALLES speichert. Dazu gehören die angesurften Websites (was schon zum zerbrechen von Familien führte, ich sag‘ nur Porno-Sites!), was man eingekauft oder jemals gesagt hat. Krass? Irreal? Nicht möglich? REALITÄT! Und dass beim hauseigenen Browser „Chrome“ jeder User eine eigene Kennung bekommt, über die er identifiziert werden kann, ist dabei nur die Spitze des Eisbergs.

Denn, so sehen es Experten, das Sammeln von Daten bei google ist eine super Finanzstrategie: Sollte es dem Konzern mal schlecht gehen, dann kann er seine gesammelten Daten immer noch gewinnbringend verkaufen.

PT

Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatensepicherung

Das BVerfG hat heute as Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Das VDSG ist demnach nicht mit dem Fernmeldegesetz vereinbar. Alle gespeicherten Daten müssen gelöscht werden, und das Gesetz muss überarbeitet werden.
go-seven.de meint: Eine Gute Entscheidung!
Quelle: http://www.aref.de/kalenderblatt/mehr/pics/bundesverfassungsgericht_karlsruhe.jpg
Auszug aus dem Urteil:
Zitat, Copyright © 2010 BVerfG:


Urteilsverkündung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“


Urteil

für Recht erkannt:

  1. Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
  2. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
  3. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
  4. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html