Viele haben schon davon gehört und, das möchte ich behaupten, die Hälfte davon hat es schon mal getan – ein offenes Netzwerk eines Privathaushaltes zum Surfen genutzt – unerlaubt und ohne dafür ein Endgeld zu zahlen. Bisher war das verboten. Doch nun hat sich die Sachlage geändert – so entschied das Amtsgericht Wuppertal in einem aktuellem Fall.
In jenem hatte sich der Angeklagte mit seinem Laptop in ein offenes Netzwerk einer dritten privaten Person eingeloggt und dort, ohne weitere kosten zu verursachen oder illegale Dinge zu tun, gesurft. Dies sei „jedoch nicht strafbar“, so das Amtsgericht Wuppertal, denn es seien weder Daten ausspioniert noch Nachrichten unbefugt abgehört wurden.
Trotzdem sollte man sich, obwohl das Schwarz-Surfen jetzt eine weiße Weste hat, über moralische Konsequenzen im Klaren sein – angenommen man stößt versehentlich auf persönliche Daten? Oder fände man es gut, wenn im eigenem Netzwerk unerlaubt gesurft wird?
Besorgnis erregend ist aber auch die Verbreitung ungeschützter WLAN-Netzwerke:
Auf dieser Karte erkennt man zum Beispiel alle offenen WLAN´s (grün) in einem kleinem Ort.
PT