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Vorstellung: WeMos – Mikrocontroller mit WLAN

esp-8266
Das günstigste aber unpraktischste ESP-Modul

Vor nicht allzu langer Zeit bin ich, auf der Suche nach Alternativen zum Arduino, auf die ESP8266-Module gestoßen, welche es mittlerweile für 2€ im asiatischen Raum zu kaufen gibt. Begeistert habe ich diese damals bestellt, musste aber feststellen, dass sie zwar günstig, aber auch nicht besonders praktikabel sind. Das bespielen mit einem Programm geht nur mit einem externen FTDI Modul, oft muss man umstecken und nicht alle GPIO sind nach außen geführt – ärgerlich.

Ich war nun also immer weiter auf der Suche nach einer besseren Lösung. Kürzlich stieß ich dadurch auf die NodeMCU und Wemos Module. Beide basieren auf dem ESP8266 – doch erweitert um einen integrierten USB-Controller (CH340) sowie auf eine Breadboard-freundliche Platine gelötet. Beide Module sind auch Arduino-kompatibel –  schließlich basieren diese auf dem ESP8266.

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Wemos D1 mini Quelle github

Ich persönlich habe mich für die Wemos-D1-mini-Module entschieden. Sie sind klein und es gibt schon jetzt diverse Erweiterungsplatinen. Ich werde hier in Kürze über meine Projekte berichten. Ich möchte diverse Steckdosen steuern, an denen sich beispielsweise ein Beamer befindet, welcher per RS232 noch zusätzlich Kommandos erhält – alles per WLAN (und per App).

Freibrief für Schwarzsurfer?

Viele haben schon davon gehört und, das möchte ich behaupten, die Hälfte davon hat es schon mal getan – ein offenes Netzwerk eines Privathaushaltes zum Surfen genutzt – unerlaubt und ohne dafür ein Endgeld zu zahlen. Bisher war das verboten. Doch nun hat sich die Sachlage geändert – so entschied das Amtsgericht Wuppertal in einem aktuellem Fall.

In jenem hatte sich der Angeklagte mit seinem Laptop in ein offenes Netzwerk einer dritten privaten Person eingeloggt und dort, ohne weitere kosten zu verursachen oder illegale Dinge zu tun, gesurft. Dies sei “jedoch nicht strafbar”, so das Amtsgericht Wuppertal, denn es seien weder Daten ausspioniert noch Nachrichten  unbefugt abgehört wurden.

[Urteil nachlesen]

Trotzdem sollte man sich, obwohl das Schwarz-Surfen jetzt  eine weiße Weste hat, über moralische Konsequenzen im Klaren sein – angenommen man stößt versehentlich auf persönliche Daten? Oder fände man es gut, wenn im eigenem Netzwerk unerlaubt gesurft wird?

Besorgnis erregend ist aber auch die Verbreitung ungeschützter WLAN-Netzwerke:


Größere Kartenansicht

Auf dieser Karte erkennt man zum Beispiel alle offenen WLAN´s (grün) in einem kleinem Ort.

PT